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Grundstücksverkauf Seltrisaring Niederselters

Eigentlich keine große Sache, eines  kleines gemeindeeigenes Grundstück an einen Interessenten zu verkaufen. 

Wenn da nicht… ja wenn da nicht andere Gemeindeinteressen kollidierten und mit zweierlei Maß gemessen würde.

Die Drucksache gab vor, ein kleines Grundstück  von 75 m² am Hofacker zu verkaufen. 28 m² wurden als bebaubar (also Baugrund) gerechnet, 47 m² als Grünfläche angesehen und eine Belastung des Grundstück durch einen bestehenden Pachtvertrag einbezogen. Bei der Preisfindung  wurde ein Betrag von 70,– €/m²  für das Bauland und 5,– €/m² zugrunde gelegt.

Dem haben wir widersprochen und mit folgender Argumentation untermauert:

Im Zuge der Gleichbehandlung möchten wir bei Veräußerungsgeschäften auch gleiche Maßstäbe ansetzen. Dabei ist die Größe der Veräußerungsfläche unerheblich. 

Wir kaufen und verkaufen z. B. nach den Bodenrichtwerten.  Grünflächen wurden in der Vergangenheit  zu einem Preis von rd. 23,00 € verkauft oder  21,00 € erworben (Grasland am Schwimmbad).

Der Bodenrichtwert liegt in dem genannten Gebiet bei 100,– € pro Quadratmeter. Danach kommen wir auf einen Verkaufspreis für dieses Gelände von 3.880,00 € (28 qm x 100,– € = 2.800,00 und 47 qm x 23,00 € = 1.080,00).

Zu diesem Top hatten wir außerdem darum gebeten, dass Bauamt und Gemeinde noch einmal einen genauen Blick auf die Gegebenheiten werfen.  Genau auf Höhe des Grundstücks, des Kaufinteressenten hat der Seltrisaring, der verkehrstechnisch als sehr problematisch  angesehen wird, seine engste Stelle.

Unsere Idee:  Dem Käufer einen Teil-Grundstücks-Tausch vorzuschlagen. Er gibt ein kleines Stück seines Grundstücks zu Gunsten der Straße an die Gemeinde  und erhält in entsprechender Größe kostenfrei das o.g. Grundstück.

Mit diesem Zugeständnis  wäre beiden Parteien gedient gewesen. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit gehabt, einen bestehenden Engpass etwas zu erweitern; Der Kaufinteressent hätte sein Grundstück durch den Zukauf  des Gartenlandes aufgewertet und immer noch bessere Möglichkeiten für sein Bauvorhaben erhalten.

Auch dem Argument “das Grundstück ist belastet”, konnten wir nicht folgen. Pächterin ist eine schon ältere Dame und es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass diese noch lange Jahre ihr Pachtrecht ausüben wird, so dass die Belastung des Grundstücks in absehbarer Zeit entfällt.

Unser Antrag lautete daher:

Rückverweisung des TOPs an den zuständigen Ausschuss zur weiteren/erneuten Beratung.

Der Antrag der FWS wurde nach einer Sitzungsunterbrechung durch Stimmen von CDU u. SPD abgelehnt.

Statt dessen wurde – ohne Stimmen der FWS u. UWE sowie 3 Enthaltungen der SPD die Sache durchgepeitscht und wie folgt beschlossen:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück Gemarkung Niederselters, Flur 1, Flurstück 75, 75 m², an Johanna Pabst-Clauss und Danny Clauss, Am Hofacker 4, 65618 Selters (Taunus), zu veräußern. Der Verkaufspreis beträgt 2.195 € (28 qm à 70 € = 1.960 € und 47 qm à 5 € = 235 €).

Wir sind gespannt, wann uns diese Ungleichbehandlung zu einzelnen Bürgern aus der Vergangenheit in Zukunft einholt.

Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.03.2017