Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Juni 2018 haben die freien Wählergemeinschaften FWS und UWE

zusammen einen Antrag auf

Einrichtung eines Waldgebietes für Baumruhestätten (Ruhewald)  gestellt.

 Antrag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das vorhandene Konzept zur Einrichtung eines Ruhewaldes in der Großgemeinde Selters umzusetzen und zeitnah eine Ruhestätte in dem Waldstück Abt. 315/3 an der Hessenstraße (L3449) einzurichten.

 

Begründung zum Antrag:

Ein Antrag auf Errichtung eines Waldgebietes für Baumruhestätten (Ruhewald) wurde bereits am 09. Juni 2015 gestellt, von der seinerzeitigen Gemeindevertretung aber mehrheitlich abgelehnt. In der Zwischenzeit wurden die Antragsteller seitens der Bürgerschaft wiederholt auf die Einrichtung eines Ruhewaldes angesprochen. Der Antrag verfolgt das Ziel, für alle Selterser Bürgerinnen und Bürger eine weitere, ortsübergreifende Bestattungsform anzubieten. Die Gemeinde Selters (Taunus) verfügt über einen entsprechenden Baumbestand an dem angesprochenen Standort. Durch die zentrale Lage zu allen vier Ortsteilen und die relativ ebene Beschaffenheit, halten wir dieses Waldgebiet für sehr gut geeignet. Die Aussage von Hessen Mobil im Rahmen des Ortstermins vom 23.06.2014 spricht ebenfalls dafür.

Alternative Bestattungsformen werden gesucht und zunehmend in Anspruch genommen. Zu den heute gewünschten Beisetzungen in Urnenwänden, an Stelenplätzen oder anonym gehören die Waldruhestätten. Etliche Städte und Gemeinden bieten diese naturnahe Bestattungsform bereits an.

Der Antrag wurde angenommen und zur weiteren Beratung in alle Ausschüsse und die Ortsbeiräte verwiesen.

 

Sollte der vorstehende Antrag nicht die erforderliche Mehrheit finden, stellen wir folgenden

Hilfsantrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, ein Vertreterbegehren gemäß § 8b Abs. 1 S. 2 Hessische Gemeindeordnung durchzuführen. Das Vertreterbegehren hat die Frage zum Gegenstand, ob in der Großgemeinde Selters (Taunus) zeitnah in dem Waldstück Abt. 315/3 an der Hessenstraße (L3449) ein Ruhewald nach Maßgabe des o.g. Konzepts eingerichtet werden soll. Die Durchführung des entsprechenden Bürgerentscheids soll am 28. Oktober 2018 – zugleich mit der Wahl des 20. Hessischen Landtags – erfolgen. Sollte dieser Hilfsantrag die erforderliche 2/3-Mehrheit erhalten, ist mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerentscheids zur Wahrung von in diesem Zusammenhang stehenden (Wahldurchführungs-)Fristen unverzüglich zu beginnen.

Begründung zum Hilfsantrag:

Mit dem Vertreterbegehren übergibt die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Einrichtung eines Ruhewaldes an die Bürgerschaft der Gemeinde Selters (Taunus). Sollte der Hauptantrag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, erachten es die Antragsteller für notwendig, dass mittels dieses direktdemokratischen Instruments die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Angelegenheit unserer Gemeinde letztlich entscheiden. Eine Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Hessischen Landtagswahl hat zum Hintergrund, sowohl eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, als auch die Kosten für die Abstimmung so gering wie möglich zu halten.

Da der Antrag für weitere Beratungen in die Ausschüsse und Ortsbeiräte verwiesen wurde, ruht insoweit der Hilfsantrag bis zur Entscheidung über den Antrag. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis Jahresende eine entscheidungsreife Vorlage erarbeitet und zur Abstimmung gegeben wird.