Den Durchblick behalten und zu neuen Ufern aufbrechen!

„Fortschrittlich – Wirtschaftlich – Sozial“ unter diesem Gesichtspunkt wird die FWS auch im Jahr 2022 Themen anpacken, die uns letztlich alle angehen. Altes muss aufgearbeitet werden und Neues vorangetrieben.

Zum Beispiel: Grundsatzbeschluss zum Verkauf von gemeindeeigenen Flächen zur Erweiterung  bestehender Grundstücke

Grundstücksverkäufe, die nicht durch Bauplatz-Preisregelung gebunden sind, sollen grundsätzlich mit dem jeweiligen Bodenrichtwert veräußert werden. Durch einheitliche Preise – ohne Zu- oder Abrechnungen –  wird Klarheit und Transparenz geschaffen. Das kann zu einer erheblichen Entlastung der Mitarbeiter des Bauamtes führen, da zeitraubende, aufwendige Kalkulationsrechnungen entfallen.

Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer

Die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer soll dazu führen, Mehreinnahmen zu generieren, die zur Entlastung im Ergebnishaushalt unserer Gemeinde beitragen werden. Rückfragen der Verwaltung bei vergleichbaren Kommunen haben ergeben, dass ca. 40.000,– € jährliche Einnahmen durch die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer zu erzielen wären.

Überprüfung Ordnungsbehördenbezirk

Unser Ansinnen, das derzeitige Modell zu überprüfen, begründet sich auf den jährlich laufenden Kosten von rd. 71.000,– € denen nur Einnahmen zwischen 12.500,– € und 15.000,– € gegenüberstehen. Kosten und Nutzen stehen in einem Ungleichgewicht, das einer Änderung bedarf. 

Entsprechende Anträge dazu finden Sie in AKTUELL – Anträge/Anfragen