So stellt sich das neue Gesetz zum Cannabis-Konsum vor.
Seit März 2024 wurde Cannabis zum Teil gesetzlich legalisiert. Verbote gibt es aber weiterhin. So ist zum Beispiel der Cannabis-Konsum 100 Meter rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche Sportstätten verboten. Ein Verbot gibt es mit zeitlicher Einschränkung auch noch für öffentliche Anlagen oder Fußgängerzonen.
In der Gesetzgebung sind allerdings Schlupflöcher offengelassen, die dazu auffordern, sich eigene Auflagen zu schaffen. Ob mit Absicht oder aus Versehen sei dahingestellt. Wieder wurden die Kommunen zum großen Teil alleine gelassen. Klare Abgrenzungen und genau definierte Vorgaben fehlen. Länder und Kommunen müssen sehen, wie sie damit klarkommen und wie sie besonders ihre Kinder und Jugendlichen schützen, denn das Gesetz ist nicht ausgereift und doch schon faul.

Wie die unreifen Trauben einer Weinrebe.
Auspressbar und mit bitterem Nachgeschmack!
Um klare Grenzen zu setzen, haben wir einen Antrag eingereicht, der die Benennung und Kennzeichnung aller öffentlichen Plätze und Einrichtungen in unserer Gemeinde beinhaltet. Unmissverständlich und generell soll dort ein Kiffer-Verbot deklariert werden.