Abhilfe naht. Gemeinde und Post sind im Gespräch zur Installation einer Poststation, da eine Filiale wohl nicht mehr eröffnet wird.

Eine Packstation haben wir beim REWE-Markt.
Was ist an einer Poststation anders?
Lt. Auszug aus dem Postmodernisierungsgesetz (PostModG) vom 18.07.2024.
Die Poststation unterscheidet sich von der Packstation durch zusätzliche Brief-Services. Poststationen haben einen Briefmarkendrucker, einen Briefkasten (auch zum Versand von Einschreiben) und an Poststationen können Kunden Nachsendeaufträge sowie den Lagerservice der Deutschen Post buchen.
Poststationen bieten außerdem alle Funktionen einer DHL Packstation, also den Empfang und Versand von Paketen und Päckchen. Briefmarken, Päckchen- und Paketmarken können direkt an der Poststation gekauft und ausgedruckt werden. Bezahlarten: EC-Karte, Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay (nicht American Express).
Positiv: Die Regierung will die generelle Filialpflicht nicht aufweichen. Die Post bleibt wie bisher verpflichtet, mindestens 12.000 Filialen zu betreiben. In allen Gemeinden und in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern muss es mindestens eine Filiale gibt.
Das letzte Wort hat hier wohl die Bundesnetzagentur. Denn die Behörde muss in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Poststation aufgestellt werden darf, wenn damit eine klassische Filiale ersetzt werden soll. Außerdem muss das “Benehmen” mit der örtlichen Kommune hergestellt werden. Benehmen bedeutet, dass die Kommune ihre Sichtweise darlegen kann. Sie hat aber keine Einspruchsmöglichkeit.
Warten wirs ab!