Erste Hilfen für die Geschädigten der Unwetterkatastrophe beschlossen
Zu den Direktmaßnahmen und unbürokratischen Hilfen, die durch die Gemeindeverwaltung, das gemeindliche Bauamt, den Bauhof, die Selterser Feuerwehren und die vielen freiwillligen Helfer den Geschädigten der Unwetterkatastrophe geleistet wurden, kommen noch weitere Hilfen.
Viele Schäden sind durch das Unwetter in der Nacht zum 25. Juni 2016 mit sintflutartigen Regenfällen und Wassermassen, die einer Jahrhundertflut gleichkommen, entstanden. Die meisten Betroffenen hat es “kalt” und “im Schlaf” erwischt. Schutzmaßnahmen waren kaum oder gar nicht möglich. Entsprechend hoch sind die individuellen Verluste und Materialschäden an Hausrat, Bausubstanz, Installationen oder persönlichen Dingen.
Eine staatliche Finanzhilfeaktion wurde eingeleitet und ein entsprechender Antrag nach den Elementarschäden-Richtlinien beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht.
Zur finanziellen und tatkräftigen Unterstützung der geschädigten Bürger und der notwendigen Sofortmaßnahmen durch die Gemeinde, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2016 beschlossen,
- die Entsorgungskosten der Geschädigten, die keine Versicherungs-Ersatzleistung erhalten, zu übernehmen u n d
- dass den Betroffenen weiterhin die größtmögliche Unterstützung durch den Bauhof zukommt.
Dafür und für gemeindliche Maßnahmen, wie
- Freischneiden des Langgrabens und des Bächels
- Spülung der Kanäle, Instandsetzung der am schwersten betroffenen Wege im Wald,
- Provisorischer Abschluss der bereits begonnenen Renaturierungsmaßnahme “Bächel”,
- Beauftragung eines Wettergutachtens als Beweis für das außergewöhnliche Unwetter,
wurde ein Betrag in Höhe von rd. 50 TEUR über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurden die Mittel, die im Rahmen der Finanzhilfe des Landes gemäß den Elementarschäden-Richtlinien von der Gemeinde zu tragen sind, bereitgestellt. Die Festsetzung der Finanzhilfe (Interessenquote) erfolgt seitens des Regierungspräsidiums. Hier müssen sich dann Landkreis und Kommune mit bis zu 30% beteiligen.