Wichtiges aus der Niederschrift
über die öffentliche 3. Sitzung des Ortsbeirates Niederselters der Gemeinde Selters (Taunus) am Dienstag, 14.06.2016
TOP 5 : Neugestaltung der Anlage “Börnchen” im Ortsteil Niederselters
Um für alle den Ist-Bestand vom Areal „Börnchen“ Niederselters zu bekommen, traf man sich direkt vor Ort, um sich ein Bild von der Anlage zu machen. Da die Eigentumsverhältnisse des Areals bei der letzten Ortsbeiratssitzung nicht klar waren, konnte Benjamin Zabel den Anwesenden mitteilen, dass der Bereich zum „Börnchen“ sowie die auf der gegenüberliegenden Emsbachseite befindlichen Wasserbehälter sich derzeit noch im Eigentum der Radeberger Gruppe befinden. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 3000qm. Die Gemeinde hat dem derzeitigen Eigentümer zum Erwerb ein Betrag von 1,10 €/qm angeboten. Der restliche Bereich befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Der Ankauf wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Benjamin Zabel teilte weiterhin mit, dass die Sanierung des gepflasterten Weges vom Börnchen zur Straße „An den Linden“ bereits auf der To-Do Liste des Bauhofes notiert ist, allerdings ist derzeit so viel zu tun, dass ein genauer Zeitraum, in dem die Sanierung stattfinden soll, nicht genannt werden kann. Der Weg ist derzeit durch das Wegkippen der Randsteine und Graswuchs zwischen den Steinen in keinem guten Zustand. Für diese Sanierung wurde bereits ein entsprechender Betrag im Haushaltsplan berücksichtigt.
Zusätzlich hierzu sollen über dem Gebäude „Börnchen“ die Bäume zurück geschnitten werden, damit das Dach nicht beschädigt wird. Am Börnchen selbst sollten Schmutz und Schmierereien entfernt werden und nach Möglichkeit eine Oberflächenbeschichtung aufgebracht werden, die es ermöglicht Graffitis künftig leichter zu entfernen. Außerdem soll im kompletten Areal ein Schnitt der Bäume und Sträucher vorgenommen werden. Die restlichen vorhandenen Wege sollen bestehen bleiben und hier wäre z. B. die Möglichkeit Bessunger Kies, der auch am Mineralbrunnen verwendet wurde, als Aufschüttung zu verwenden, um alles wieder in einen freundlicheren Istzustand zu bringen. Hier wäre z. B. ein Aufruf für alle Selterser Bürgerinnen und Bürger in Betracht zu ziehen, um nach Möglichkeit ein Arbeitseinsatz vorzunehmen. Zusätzlich versucht Michael Clauss Kontakt zu den Jugendlichen herzustellen, die sich des Öfteren dort aufhalten. Die vorhandenen oder auch nicht vorhandenen und beschädigten Sitzgelegenheiten könnte man durch halbe Baumstämme ersetzen, die somit keine große Wartung benötigen und auch nicht so leicht zu beschädigen sind. Über Mülltonnen und andere Maßnahmen sollte man auch nachdenken, aber hier war jedem Anwesenden klar, dass man mit Gewalt jeden noch so stabilen Mülleimer beschädigen oder gar zerstören kann. Man verspricht sich auf jeden Fall, dass nach der Auffrischung dieses Areal wieder genutzt wird.
Insgesamt bestand Konsens darin, dass die Anlage in ihrem derzeitigen Charakter erhalten werden soll.
TOP 6 : Bauleitplanung in der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters; hier: Aufstellung einer Bebauungsplanänderung mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Flur 21“, für den Bereich „Hermesbachstr.“
Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB
Benjamin Zabel teilt dem Ortsbereit mit, dass von dem Eigentümer Körfer ein Antrag auf Bebauungsplanänderung beantragt wurde. Derzeit handelt es sich hier um eine Gartenfläche die jedoch mit einer Fläche von ca. 1.245qm zu zwei Bauplätzen umgewandelt werden soll. Der vor einigen Jahren gestellte Antrag wurde damals abgelehnt, da die Gewährleistung des Wasserdruckes, der Löschwasserversorgung sowie die Zufahrt und der Bebauungsplan dies nicht ermöglichte. Die Änderung des Bebauungsplanes und alle weiteren benötigen Änderung um hier eine Bebauung zu genehmigen kann nur erteilt und zugestimmt werden, wenn alle für die Gemeinde entstehenden Kosten vom Antragsteller übernommen werden. Hier liegt der Gemeinde eine Bestätigung des Antragstellers/Eigentümer Körfer vor, das alle anfallenden Kosten übernommen werden, die Änderung des Bebauungsplanes (vorhandene Luftlinie Analog Muth, Rumpf, Voigt) wurde inzwischen zugestimmt. Der Wasserdruck sowie die Löschwasserversorgung sind inzwischen gewährleistet und die Zufahrt erfolgt über den derzeitigen vorhandenen Weg. Sollte die Zufahrt bei der Bebauung nicht über den vorhandenen Weg erfolgen und hier der Feldweg (parallel zum Baugelände Muth) benutzt werden, ist darauf zu achten, dass hier nichts beschädigt wird. In dem vorhandenen öffentlichen Weg sind verschiedene Versorgungsleitungen wie z. B. Strom, Telefon, Süwag verlegt. Auch sollte bei der Zustimmung berücksichtigt werden, wenn die derzeitige Zufahrt nicht verwendet wird, wie man es ggf. mit Winterdienst und weiteren Unterhaltungen zu handhaben hat.
Mit breiter Mehrheit sprechen sich die anwesenden Mandatsträger und Vorstandsmitglieder für die Anwendung einer angemessenen Wertschöpfungsabgabe aus, wie sie auch in vielen anderen Gemeinden erhoben wird. Durch die Umwandlung von landwirtschaftliche Fläche in Bauland entsteht ein Wertzuwachs in der Größenordnung von mindestens 125,00 € bei einem angenommenen Bauplatzpreis von 140,00 €.
Beschluss:
Der Ortsbeirat Niederselters hat keine Einwendungen gegen die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Flur 21“, für den Bereich „Hermesbachstraße“. Der Gemeindevorstand und die betreffenden Gremien werden mit der Prüfung und Festlegung einer angemessenen Wertschöpfungsabgabe beauftragt.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen – Entspricht: einstimmig angenommen
TOP 7: Bauleitplanung in der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters; hier: Aufstellung einer 5. Bebauungsplanänderung mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Flur 5 und 6“, für den Bereich Flur 14, Flurstück 126/4 tlw., Flur 5, Flurstück 109/2, 129/3 und 234/1
Beteiligung der Behörden und der Sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a BauGB – Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Benjamin Zabel teilt dem Ortsbeirat mit, das eine Änderung des Flächennutzungsplanes für Flur 5 und 6 für den Bereich Flur 14, Flurstück 126/4 tlw., Flur 5, Flurstück 109/2, 129/3 und 234/1 beantragt wurde. Der Eigentümer und Antragsteller Gerd Müller (gleichzeitig auch Ansprechpartner für die Gemeinde) beantragt, dass dieses Flurstück als Gewerbefläche mit ausgewiesen wird, diese Fläche wurde damals leider nicht als Gewerbefläche berücksichtigt. Hier ist darauf zu achten, dass für die Bebauungsplanänderung für die Gemeinde Selters keine Kosten entstehen, hier liegt eine Bestätigung vom Eigentümer vor, dass alle anfallenden Kosten für die Änderung vom Eigentümer getragen werden. Da durch die Bebauung des Grundstückes eine Ausgleichsfläche nachgewiesen werden muss, wurde hier vom Antragsteller mitgeteilt, dass diese hinter dem Tennisheim Richtung Oberselters errichtet wird. Dieses Grundstück ist ebenfalls dem Antragsteller.
Beschluss:
Der Ortsbeirat Niederselters hat keine Einwendungen gegen die Aufstellung einer 5. Bebauungsplanänderung mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Flur 5 und 6“, für den Bereich Flur 14, Flurstück 126/4 tlw., Flur 5, Flurstück 109/2, 129/3 und 234/1.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen – Entspricht: einstimmig angenommen
TOP 8: Verschiedenes
TOP 8.1 Unter TOP 7.2. der Ortsbeiratssitzung vom 24.05.2016 wurde von Markus Schickel angeregt, die Straßenkarte in Niederselters zu aktualisieren. Bei Besichtigung der Karte wurde festgestellt, dass diese ziemlich aktuell ist, hier fehlt nur der Bereich am Mineralbrunnen und der Bereich Am Auborn. Benjamin Zabel weist darauf hin, dass die Karte damals von Herrn Helmut Rudolph per Hand gezeichnet wurde und ggf. Urheberrechtliche Dinge zu klären sind. Er wird auf Wunsch des Ortsbeirats Kontakt mit Herrn Rudolph aufnehmen, ob eventuell eine Aktualisierung möglich ist. Sollte die Nachzeichnung nicht mehr möglich sein ist zu überlegen, wie die neue Karte aussehen soll, ob auf dieser Karte z. B. alle 4 Ortsteile abgebildet werden oder nur der Ortsteil Niederselters. Wenn eine neue Karte in Betracht gezogen wird, sollte außerdem berücksichtigt werden, dass alle anderen Ortsteile ebenfalls ein Anrecht auf eine Ortskarte haben.
TOP 8.2 Der Gemeinde Selters (Taunus) liegt von Familie Stern, Bahnhofstraße Niederselters eine Anfrage vor, ob hier hinter dem Anlagenbereich „Brunnenmädchen“ ein ca. 3 Meter langer Grünbereich erworben werden kann. Es handelt sich bei diesem Grünbereich um eine Fläche von ca. 25 bis 30 qm. Der Ortsbeirat stimmt dem Verkauf unter der Maßnahme zu, dass ein angemessener Preis für das Gelände erzielt wird. Der Zukauf erweitert das bestehende bebaute Grundstück und führt zu einer Wertsteigerung insgesamt. Zur Preisbildung kann die Bodenrichtwerttabelle und Verkäufe in jüngster Vergangenheit (z. B. Verkauf Schwimmbadteilfläche an Da Luca) herangezogenen werden.
Beschluss:
Der Ortsbeirat Niederselters empfiehlt den Verkauf des Grünbereiches im Anlagenbereich „Brunnenmädchen“ Niederselters zu angemessenem Preis.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen – Entspricht: einstimmig angenommen
TOP 8.3 Unter TOP 7.1. der Ortsbeiratssitzung vom 24.05.2016 wurde von Hans-Jürgen Rumpf angefragt, warum die Rundbänke am alten Sportplatz und vor dem Reisebüro entfernt wurden und nach der Sanierung nicht wieder aufgebaut wurden. Michael Clauss und Benjamin Zabel teilen mit, dass die Rundbank vor dem Reisebüro nach Rücksprache mit Norbert Eufinger (Bauhofsleiter) noch vorhanden sei und in nächster Zeit wieder dort angebracht wird. Bei dem Bereich am alten Sportplatz ist eventuell eine Neugestaltung dieses Bereichs angedacht und aus diesem Grund ist unklar, ob die Rundbank dort wieder angebracht wird.